Wir brauchen Solidarität bei der Aufnahme, nicht bei der Abschiebung

Auch die deutsche EU-Präsidentschaft ist mit dem Vorhaben, eine gemeinsame Asyl- und Migationspolitik voranzubringen, gescheitert. Und das von der EU-Kommission vorgelegte Paket dient eher der Abschreckung als dem Schutz von Geflüchteten, meint Klaus Lederer

© imago images

In ihrer Mitteilung zum neuen Migrations- und Asylpaket im Herbst vergangenen Jahres stellt die Europäische Kommission gleich zu Beginn fest:

„Migration ist ein immerwährender Bestandteil der Menschheitsgeschichte, der sich tiefgreifend auf die europäische Gesellschaft, ihre Wirtschaft und Kultur auswirkt.“

Diese Feststellung ist richtig und sie ist überaus wichtig. Schließlich wird hier betont, welche Bedeutung ein funktionierendes, den europäischen Werten entsprechendes europäisches Migrations- und Asylsystem für die gesamte Europäische Union hat. Dennoch fehlt dabei ein wichtiger Aspekt, nämlich die Entwicklung von Flucht und Migration in der Zukunft. Ende 2019 waren 79,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, das entspricht einem Prozent der Weltbevölkerung. Seit 2010 hat sich die Zahl der Flüchtlinge insgesamt weltweit verdoppelt, der UNHCR spricht von einem Jahrzehnt der Flucht.

Und, das muss man sich vergegenwärtigen: Kein Mensch flieht freiwillig. Entscheidend sind die Ursachen, warum Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Neben Krieg und Gewalt ist auch Armut eine der wesentlichen Fluchtursachen. Laut den Vereinten Nationen wird die Armut weltweit durch die Corona-Pandemie massiv verschärft: Die Krise droht bis zu 130 Millionen Menschen in extreme Armut zu stürzen. Die Auswirkungen auf die weltweiten Migrationsbewegungen sind daher absehbar.

Und nicht nur die absehbaren Entwicklungen von Flucht und Migration, auch die immer weiter steigende Zahl der Todesopfer und vermissten Menschen auf der Mittelmeerroute und der menschenunwürdige Zustand in den überfüllten Lagern an den EU-Außengrenzen zeigen in aller Deutlichkeit:  Die Europäische Union braucht dringend eine Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems, bei dem die Schutz- und Menschenrechte im Mittelpunkt stehen.

Und dieses europäische Asyl- und Migrationssystem muss auch belastbar sein. Alle Mitgliedsstaaten müssen sich daran fair und solidarisch beteiligen, damit die Europäische Union auch bei weiter steigenden Geflüchtetenzahlen auf ein funktionierendes Asylsystem zurückgreifen kann.

Die EU-Kommission hat nunmehr ein neues Paket vorgelegt, mit dem eine Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems vorangebracht werden soll.

Zentrale Elemente der Kommissions-Vorschläge sind das Pre-Entry Screening, das integrierte Grenzverfahren und ein neuer Solidaritätsmechanismus.

Im Rahmen des Screening-Verfahrens sollen alle Personen, die die Außengrenzen der EU ohne Genehmigung überschreiten möchten oder nach einem Such- und Rettungseinsatz in das Hoheitsgebiet der EU gelangen, vor der weiteren Einreise zunächst umfassend identifiziert und untersucht werden. Dies soll im Regelfall innerhalb von 5 Tagen geschehen, in einer Krisensituation soll eine Verlängerung um weitere 5 Tage möglich sein. In dem vorgeschlagenen integrierten Grenzverfahren sollen dann in einem zweiten Schritt die Prüfungen von Asylanträgen durchgeführt werden. In diesen Verfahren soll innerhalb von 12 Wochen, im Krisenfall innerhalb von maximal 20 Wochen, über das Recht auf ein reguläres Asylverfahren entschieden werden. Bei einer negativen Entscheidung im Grenzverfahren soll der Zutritt zur Europäischen Union verwehrt und die sogenannte Rückführung, wie es immer heißt, hierzulande sagt man eher Abschiebung, nahtlos eingeleitet werden.

Zur Entlastung der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen schlägt die Kommission zudem ein System flexibler und freiwilliger Beiträge der übrigen Mitgliedstaaten vor. Reichen die freiwilligen Beiträge der Mitgliedstaaten nicht aus oder liegt eine Krisensituation vor, soll ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus greifen, bei dem die Mitgliedstaaten wahlweise Umverteilungen oder sogenannte Rückführungspatenschaften übernehmen müssen. Bei dem Begriff muss ich immer einen Augenblick stutzen.

Können diese Vorschläge nun ein neues europäisches Asyl- und Migrationssystem begründen, bei dem die Schutz- und Menschenrechte im Mittelpunkt stehen und das auch für weiterhin steigende Migrationsströme gewappnet ist?

Ich denke, dass das vorgeschlagene Migrationspaket – das insbesondere durch die Einführung von sogenannten Grenzverfahren und der möglichen Unterbringung von Geflüchteten in geschlossen Lagern sowie der Beschleunigung der Rückführungsverfahren geprägt ist – den bestehenden und den zukünftigen Herausforderungen nicht gerecht wird. Hier steht nicht der effektive Schutz von Geflüchteten im Vordergrund, sondern die Ziele sind Abschreckung und Abschottung.

Dahingegen sollten Humanität, Solidarität und Verantwortung die Grundpfeiler eines reformierten gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspaketes sein. Ressentiments und Vorurteile gegenüber angeblichen „Wirtschaftsflüchtlingen“ und Unterstellungen zu angeblichem „Asylmissbrauch“ bergen die Gefahr, diese Grundpfeiler abzutragen.

Eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik müsste den in Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung von Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten anwenden. Wenn sich die Mitgliedstaaten im Sinne echter Solidarität gegenseitig unterstützen, stärkt und stabilisiert dies die europäische Asyl- und Migrationspolitik.

Dies kann zu einer Verbesserung der Situation der Schutzsuchenden im Einklang mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen führen, denen auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterliegen.

Mit Blick auf die Umsetzbarkeit des Kommissionsvorschlags stellt sich die Frage: Können denn Identitäten überhaupt innerhalb der vorgesehenen 5 Tage überhaupt geprüft werden? Können die Grenzverfahren – selbst mit Unterstützung von europäischer Ebene – denn überhaupt in 12 bis 20 Wochen abgeschlossen werden, wenn heute bereits viele Geflüchtete auf den griechischen Inseln über ein Jahr warten müssen, bis ihre Anträge bearbeitet werden?

Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Screening faktisch nur in geschlossenen Einrichtungen, die die Geflüchteten nicht verlassen dürfen, vonstattengehen kann. Hier ist höchst fraglich, ob die Rechtsansprüche der betroffenen Personen überhaupt gewahrt werden können. Ich habe die Sorge, dass Asylsuchende während des Verfahrens in geschlossenen Unterkünften untergebracht und keinen ausreichenden Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben werden. Ohnehin würde eine geschlossene Unterbringung von Kindern einen eklatanten Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention darstellen. Unklar bleibt auch, wie besondere Schutzbedarfe in diesen Verfahren geprüft und festgestellt werden können.

Dass allein die Vorgabe einer bestimmten Verfahrensdauer zu einer Beschleunigung der Asylverfahren an den Grenzen führt, ist – mit Verlaub – nicht ernsthaft anzunehmen. In der Praxis entscheidend sind viel mehr die personellen Ressourcen der zuständigen Behörden vor Ort und nicht die legislativen Vorgaben. Das kennen wir doch hierzulande auch.

Der Zweck des Asylverfahrens muss doch sein, den Schutzbedarf umfassend zu prüfen. Ob der von der Kommission vorgeschlagene Solidaritätsmechanismus zu einer fairen Verteilung führt, ist überaus fraglich. Der vorgeschlagene Mechanismus ist stark bürokratisch ausgestaltet und bedarf einer regelmäßigen Neuverhandlung.  Das ist wenig praktikabel, erst recht nicht in Krisensituationen, in denen eine rasche Reaktion notwendig ist. Zu den sogenannten Rückführungspatenschaften drängt sich zudem die Frage auf, wie diese, bedingt durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern, überhaupt praktisch umgesetzt werden sollen.

Es bräuchte vor allem eine grundlegende Veränderung des Dublin-Systems, wonach der Mitgliedstaat, dessen Boden eine schutzsuchende Person zuerst betritt, für die Person zuständig ist. Dieses System müsste ersetzt werden durch ein gerechtes und solidarisches Verteilungssystem. Weitere Lager an den Grenzen – das ehemalige Moria ist hier nur ein ebenso drastisches wie tragisches Beispiel – müssen künftig vermieden werden. Dies ginge nur mit einer Änderung des Dublin-Systems.

Um einen wirksamen Zugang zu Asylverfahren und die Achtung der Grundrechte zu gewährleisten, regt die Kommission in ihrer Mitteilung an, dass die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Grundrechte bereits in der Phase des Screenings einen wirksamen Überwachungsmechanismus als zusätzliche Schutzmaßnahme einrichten. Die vielen Berichte über illegale Pushbacks und Menschenrechtsverstöße an den Grenzen machen deutlich, dass dies nicht ausreichend sein kann. Nach Medienberichten ist die Europäische Grenzschutzagentur Frontex in der Ägäis in illegale Zurückweisungen von Geflüchteten durch die griechische Küstenwache verwickelt. Es muss deshalb darüber nachgedacht werden, an den EU-Außengrenzen ein unabhängiges Monitoring- und Beschwerdesystem zu schaffen. Gerade, um Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das EU-Asylrecht sowie internationale Normen wie das Zurückweisungsverbot wirksam untersuchen, dokumentieren und beenden zu können.

Auch wenn der von der EU-Kommission erdachte Vorschlag ein großer Kompromiss ist – wir wissen, wir schwer es ist, sich innerhalb der Europäischen Union überhaupt noch auf Kompromisse zu verständigen – auf der Suche nach einem neuen europäischen und zukunftsfähigen Asyl- und Migrationssystem muss doch Eines klar sein: In Bezug auf humanitäre Verpflichtungen und in Bezug auf die Menschenrechte darf es keine Kompromisse geben, die zulasten der Klarheit bei den Grundwerten gehen.

Es geht hier auch um unsere Glaubwürdigkeit als Wertegemeinschaft und um das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit – jetzt mehr denn je! Es reicht nicht aus, dass einzelnen Ministerpräsidenten oder Regierungschefs in der EU entgegenzuhalten, sondern es müssen alle versuchen, dem so gut wie möglich gerecht zu werden.

Die Einhaltung der Flüchtlingskonvention und der Menschenrechte durch einen raschen Zugang zu fairen rechtsstaatlichen Verfahren müssen immer gewährleistet sein, nicht nur zeitweise und nicht nur für bestimmte Personengruppen. Die Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems sollte sich nicht von jenen leiten lassen, die kein Interesse an einer Lösung auf der Grundlage der europäischen Werte haben.

Was wir brauchen ist Solidarität bei der Aufnahme, nicht bei der Abschiebung.

(Der Gastbeitrag geht auf eine Rede des Senators im Bundesrat zur Mitteilung der EU-Kommission zum neuen Migrations- und Asylpaket zurück.)

Ein Artikel von Klaus Lederer

Klaus Lederer

Klaus Lederer hat Rechtswissenschaften studiert und an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin promoviert. Er war u.a. Landesvorsitzender der LINKEN in Berlin und Mitglied des Abgeordnetenhauses. Seit Dezember 2016 ist Dr. Klaus Lederer Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa in Berlin.

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