Soziales Europa scheibchenweise?

Was die EU-Kommission in Sachen Sozialpolitik liefert, bleibt weit hinter den Notwendigkeiten zurück

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Noch etwa 12 Monate sind es bis zur nächsten Europawahl. Zeit für einen ersten Blick auf die dann vergangene Legislatur. Was wurde erreicht? Hat die Kommission ihre Versprechen in Sachen soziales Europa eingelöst? Ist das genug oder wird nur ein wenig sozialer Zucker auf eine an sich und in sich neoliberale Architektur gepudert? Wie steht es um Armutsbekämpfung, Arbeitslosigkeit, die Angleichung der Lebensverhältnisse? Wir wollen dies beleuchten, sehen, ob Möglichkeiten genutzt oder Chancen verschwendet wurden.

Zunächst also ein paar Zahlen, denn an diesen muss sich Politik messen lassen. Und die zeigen leider, dass weiter jeder vierte Europäer (23,4 Prozent) von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist. Jeder sechste (16,5) ist von Armut bedroht, bei jedem dreizehnten (7,5) sind die Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel erheblich eingeschränkt, und in jeder 10. Haushalt (10,4) leidet unter sehr niedriger Erwerbstätigkeit. Diese Zahlen haben sich in Sachen Armutsgefährdung und fehlender Mittel allenfalls im Promillebereich zum besseren gewendet seit 2008, in Sachen unzureichende Erwerbsbeschäftigung sogar mehr als ein Prozent weiter verschlechtert. Die Jugendarbeitslosigkeit ist im März 2018 mit 15,6 Prozent zwar fast wieder auf Vorkrisen-Niveau, bleibt aber mit fast oder über 40 Prozent vor allem in den Mittelmeeranrainerstaaten extrem hoch.

Glaubt man der Kommission, brummt die Wirtschaft wieder. Doch der Reichtum ist weiter äusserst ungleich verteilt, und so sind es auch die Chancen, von der Erholung zu profitieren. Die Kommission hatte zu Beginn der Legislatur versprochen, die soziale Komponente der EU zu stärken, eine „Soziale Säule“ sollte das verlorene Vertrauen der Bürger zurückgewinnen. Leider blieben die dem folgenden Vorschläge weit hinter den geweckten Erwartungen zurück. Direkte Massnahmen wurden nur wenige ins Spiel gebracht, das Gros der Vorschläge bewegt sich im Bereich der Konsultation, der Empfehlung an die Mitgliedstaaten und des Best-Practice-Austausches.

Auf EU-Ebene sollen lt Kommission folgende Vorschläge als Teil der „Sozialen Säule“ betrachtet werden: die Einrichtung einer europäische Arbeitsbehörde; die Überarbeitung der Richtlinie 883, welche die Koodinierung der sozialen Sicherungssysteme regelt; die Überarbeitung der Entsenderichtlinie; ein Europäisches Zugänglichkeitsgesetz, dass die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen verbessert; eine Richtlinie für transparente und verlässliche Beschäftigungsbedingungen, damit Arbeitnehmer*innen ihre Rechte besser kennen; eine Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von Beschäftigten und pflegenden Angehörigen; darüber hinaus Vorschläge zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, im Besonderen Schutz vor Carcinogenen, Zugang zu Gesundheits- und Heilvorsorge, eine Agenda für Kompetenzen und Initiativen für einen europäischen Bildungsraum.

Mit diesen Initiativen ist die Kommission tatsächlich am Ende der Fahnenstange dessen, was im Rahmen ihrer Kompetenzen und ihres Mandats von den Mitgliedstaaten möglich zu sein scheint. Und bei allen scheint sich tatsächlich eine Verbesserung des Status Quo abzuzeichnen. Allerdings nur scheibchenweise und im Tippelschritt. 10 Vorhaben sind mittlerweile beschlossen, weitere 12 sind im Gesetzgebungsverfahren. Herauszuheben sind dabei insbesondere die im folgenden näher beleuchteten legislativen Akte.

Mit der Überarbeitung der Entsenderichtlinie soll dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ Geltung verschafft werden. Entsandte Arbeitnehmer haben in Zukunft nicht nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf Zuschläge und Zulagen, wie etwa Sonntags- oder Risikozuschläge. Zudem werden Arbeitgeber dazu verpflichtet die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Reise zusätzlich zur Entlohnung zu tragen. Überdies sollen auch nationale Tarifverträge für entsandte Beschäftigte gelten, die nicht allgemeinverbindlich sind. Langzeitentsandte sollen nach einer Dauer von 12 Monaten mit einigen Ausnahmen auch dem Arbeitsrecht des Aufnahmestaates unterliegen. Es soll eine 2-jährige Übergangsfrist geben. Dies kann ohne weiteres als Erfolg bezeichnet werden. Als bittere Pille bleibt, dass Beschäftigte im Verkehrs- und Transportwesen davon ausgenommen sein und in extra Gesetzen geregelt werden sollen.

Eine Europäische Arbeitsbehörde soll zukünftig Auskunft über die Arbeitsgesetzgebung der Mitgliedstaaten Auskunft geben, die Einhaltung der Regeln bei grenzüberschreitender Beschäftigung überwachen, für eine bessere Zusammenarbeit der nationalen Arbeitsbehörden sorgen und auf Missbrauch von Regelungen und vor allem Beschäftigten hinweisen. Zudem soll sie Erhebungen zur Wirksamkeit von Gesetzen, Schutzvorschriften und allgemein den Arbeitsmarkt betreffend vornehmen. Die Europäische Arbeitsmarktplattform EURES soll der Behörde eingegliedert werden. Dem Vorschlag der Kommission fehlt allerdings noch der richtige Biss, zu wenig Personal ist vorgesehen, bei Missbrauch fehlen der Behörde Eingriffs- resp Initiativrechte und ihr Aufgabenspektrum wäre für effiziente Kontrolle zu erweitern. Vor dieser Aufgabe steht derzeit das Europäische Parlament, in dem dieser Vorschlag derzeit beraten wird.

In diesem Zusammenhang wäre auch die europäische Sozialversicherungsnummer zu nennen, welche die Kommission gern einführen möchte. Dieser Vorschlag ist sinnvoll macht aber nur Sinn, wenn auf die entsprechend hinterlegten Daten von den jeweiligen Behörden, zumindest aber der Europäische Arbeitsbehörde auch zugegriffen werden kann.

Die Überarbeitung der Richtlinie zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme ist recht umfassend, soll die Mobilität verbessern und Rechtssicherheit schaffen. Besonders ist hier, dass viele Bereiche der sozialen Sicherung von Arbeitslosenhilfe über Familienleistungen bis Langzeitpflege in diese Koordinierung eingeschlossen werden sollen.

So soll sichergestellt werden, dass erworbene Ansprüche erhalten bleiben und ggf auch mitgenommen werden können, dass der Zugang von nicht erwerbstätigen Menschen zu bestimmten Sozialleistungen gewährleistet und vor allem vergleichbar geregelt ist. Leider ist der Kommissionsvorschlag noch an vielen Stellen inkohärent, es fehlen wichtige Regelungen oder sie gehen wie bei den Familienleistungen sogar in die falsche Richtung. Auch hier gilt es, im parlamentarischen Beratungsprozess, noch die eine oder andere Verbesserung zu erreichen.

Im Summe lässt sich sagen, dass die Kommission zwar entsprechend ihrer Möglichkeiten versucht zu liefern, dies aber weit hinter den Notwendigkeiten zurückbleibt. Vorschläge, die im Europäischen Rat von vornherein zum Scheitern verurteilt sind – wie das zum Beispiel bei der Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie der Fall war – hat sie weitgehend unterlassen. Allerdings liegen auch angedrohte Änderungen bei der Arbeitszeitrichtlinie derzeit auf Eis. Die Kommission liefert allenthalben das Soziale Europa in ganz dünnen Scheibchen. Die wirklich grossen Brocken lässt man unangetastet.

Von einem Europäischen Mindesteinkommen oder Mindestlöhnen zum Beispiel sind wir noch weit entfernt. Die Beschäftigtenzahlen zeugen auch weiter davon, dass vor allem eins fehlt in Europa: gute Jobs, von denen man anständig leben kann. Von der gross angekündigten Investitionsoffensive spricht mittlerweile niemand mehr, die von Kommissionspräsident Juncker versprochenen 200 Mrd. werden ein Luftschloss bleiben. Auch weiter geht niemand effektiv gegen prekäre Beschäftigung vor, bleiben atypische Beschäftigungsverhältnisse die am stärksten wachsende Beschäftigtengruppe. Und Europäer sollen weiter länger arbeiten und später in Rente gehen. Und der Reichtum bleibt mangels funktionierender Transfermechanismen weiter extrem ungleich verteilt.

Um diese grossen Brocken zu bewältigen braucht es eine grundlegend andere Politik in Europa. Diese Europäische Union muss generalüberholt werden. Es braucht europaweit gültige Mindeststandards, wenn es um die Rechte von Beschäftigten geht, wenn es um soziale Rechte geht. Es braucht eine wirkliche Investitionsoffensive für öffentliche Güter und Dienstleistungen, denn das schafft Arbeitsplätze und sichert ein menschenwürdiges Leben für Jeden und Jede. Es braucht endlich einheitliche Steuerstandards, um den ruinösen Steuerwettbewerb auf dem Rücken der Menschen zu beenden. Es braucht einen deutlich umfassenderen EU-Haushalt, um besser einen Ausgleich zu schaffen zwischen armen und reichen Regionen. Und es braucht nicht zuletzt dringend eine Reform der Europäischen Institutionen, um die Blockademacht der Mitgliedstaaten etwas zu entkräften und die Regionen und das Europäische Parlament als direkte Vertretung der 500 Millionen Europäer zu stärken.

Für all das braucht es eine starke und geeinte Linke in Europa. Nur gemeinsam, mit dem Fokus auf die Bedürfnisse der Menschen in Europa und auf ein gemeinsames Ziel, ein soziales und menschliches Europa. Weder die Vereinzelung in Nationalstaaten noch Sinnieren über A, B oder C-Pläne scheint da der geeignete Weg.

Ein Artikel von Thomas Händel

Thomas Händel

Thomas Händel ist stellvertretender Vorsitzender des Vorstandesals der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Er war bis 2019 Mitglied des Europäischen Parlaments und u.a. Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales (EMPL). Den vorliegenden Text schrieb der LINKE-Politiker gemeinsam mit Frank Puskarev.

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