Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stehen auf dem Spiel

Wie sieht die europäische Flüchtlingspolitik künftig aus? Gemessen an dem, was gegenwärtig geschieht, ist die Prognose düster

Fotos: PRO ASYL/Shirin Shahidi; imago

Die Asylpolitik der Europäischen Union zeichnet sich durch menschenverachtende Abschottung und Abschreckung aus. Hier geht es aber um mehr als um die Flüchtlingspolitik Europas. Es geht um die zentrale Frage, ob Menschenrechte auch künftig das Fundament des Zusammenlebens in Europa sein werden: Das Recht auf Leben, das Recht auf Schutz vor Zurückweisung in Folter und erniedrigende Umstände, der Zugang zum Recht auf Schutz und Asyl und das Recht, in einem Rechtsstaat gegen Behördenentscheidungen den Rechtsweg zu beschreiten, sind nicht mehr gewährleistet.

Statt individueller Rechte und rechtsstaatlicher Maßstäbe setzen europäische Staaten zunehmend auf Deals, die Flüchtlinge entrechten, den Zugang zum Asylrecht verhindern und im Mittelmeer und vor den Toren Europas bislang Tausende Schutzsuchende das Leben gekostet haben.

Recht auf Leben
Seit mehr als einem Jahr läuft die schändliche Kooperation der EU und Italiens mit der sogenannten libyschen Küstenwache. Die italienische Küstenwache hat sich inzwischen komplett aus der Koordinierung von Rettungseinsätzen in den Gewässern zwischen Libyen und Italien zurückgezogen. Italiens Innenminister Salvini hat die private Seenotrettung vollständig zum Erliegen gebracht. Die Seenothelfer*innen hatten rund 40 Prozent aller Rettungen im Mittelmeer bewerkstelligt und Tausende Menschenleben gerettet. Jetzt ist kein Rettungsschiff mehr im Einsatz. Die Zahl der in Italien ankommenden Flüchtlinge geht zurück: Seit Jahresbeginn waren es rund 20.000, so wenige wie seit Jahren nicht. Die Zahlen der Toten und Vermissten im Mittelmeer steigt weiter, 1.719 waren es bis Ende September.

Wer gerettet wird, wird von der libyschen Küstenwache zurück nach Libyen in Lager verfrachtet. In diesen Lagern herrschen Bedingungen, die ein UNHCR-Bericht im September 2018 als »albtraumhaft« und »grausam, inhuman und erniedrigend« beschrieben hat. Die Zahl der inhaftierten Schutzsuchenden hat sich in den letzten Monaten von 4.400 im März 2018 auf mehr als 10.000 Ende Juli 2018 mehr als verdoppelt. Darunter sind rund 2.000 Frauen und Kinder. Schutzsuchende sitzen in Libyen in der Falle. Das Land versinkt im Chaos: Der Machtkampf zwischen den Milizen tobt. Bei schweren Kämpfen in der libyschen Hauptstadt Tripolis sind allein im vergangenen Monat mindestens 106 Menschen ums Leben gekommen. Die EU-Staaten sind mitschuldig, wenn Tausende im Mittelmeer elend ertrinken oder nach der Rettung in menschenunwürdigen Bedingungen in libyschen Lagern landen.

Recht auf Schutz und Asyl
Von einer Asylpolitik, die auf Solidarität und Menschenrechten basiert, ist Europa weit entfernt. Hinter technokratisch klingenden Begriffen wie »Hotspots«, »kontrollierte Zentren«, »Ausschiffungsplattformen« etc. verbirgt sich der Versuch Europas, Schutzsuchenden systematisch den Zugang zum Recht auf ein faires Asylverfahren in der EU zu versperren. Das kann man an den »Hotspots« an den europäischen Außengrenzen beobachten. Schutzsuchende, die den griechischen EU-»Hotspot« Moria auf Lesbos erreichen, sitzen unter menschenunwürdigen Bedingungen fest. Fast 20.000 Flüchtlinge harren in solchen Lagern auf den griechischen Inseln aus, zwei Drittel von ihnen sind Frauen und Kinder. Ihnen droht die Abschiebung in die Türkei ohne jede Prüfung der Fluchtgründe. In »Hotspots« wird der Rechtstaat außer Kraft gesetzt.

Schutz vor Zurückweisung nach der Genfer Flüchtlingskonvention
Doch die Türkei ist für Flüchtlinge nicht sicher. Das Land garantiert weder seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern noch Geflüchteten rechtsstaatliche Standards. Die Türkei verhindert in völkerrechts- und menschenrechtswidriger Weise die Flucht nach Europa. Die syrisch-türkische Grenze ist geschlossen, es kommt zu Push-Back, also gewaltsamen Zurückweisungen an der Grenze ohne die Möglichkeit, in der Türkei Schutz nach internationalem Flüchtlingsrecht zu erhalten. Die Türkei garantiert nicht die Rechte nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Dennoch halten Deutschland und die EU an dem Fantasiegebilde des EU-Türkei-Deals fest, wonach die Türkei für Flüchtlinge sicher sei.

Der Deal ist ein Sündenfall. Die Bundesregierung hat sich in ein Abhängigkeitsverhältnis vom Erdoğan-Regime begeben; sie lässt der türkischen Regierung weitgehend freie Hand und schweigt zum völkerrechtswidrigen Einmarsch in Syrien. Menschenrechtsverletzungen in der Türkei werden, wenn überhaupt, nur zaghaft angesprochen. Die Zahl der Asylantragsteller aus der Türkei steigt, ist allerdings noch gering im Vergleich zum Verfolgungsdruck, der in der Türkei herrscht. Nur wenige schaffen es außer Landes, auch eine Folge des EU-Türkei-Deals und der verschärften Grenzkontrollen.

»Kontrollierte Zentren« – ein neues Inhaftierungsprogramm
Am 12. September hat die EU-Kommission neue Vorschläge für (tatsächlich so bezeichnete) »Grenzabfertigungsverfahren« vorgelegt. Hinzu kommen verschärfte Vorschriften für die Inhaftierung von Schutzsuchenden. Es gibt einen uferlosen Katalog an Inhaftierungsgründen, darunter fehlende ID-Dokumente, finanzielle Mittel, Meldeadresse oder Wohnsitz, sogenannte illegale Einreise – auf alle Flüchtende treffen diese Attribute zu. Selbst das Weiterwandern in andere EU-Staaten soll für die EU ein Haftgrund werden. Abschiebungen sollen aus »kontrollierten Zentren« oder von der Grenze aus schnell vollzogen werden. Frontex erhält neue Befugnisse und darf sowohl außerhalb des EU-Gebietes als auch an den EU-Grenzen operieren. Frontex soll »zur Wahrnehmung von Aufgaben befugt sein, die Exekutivbefugnisse erfordern; dies können z.B. die Genehmigung oder Ablehnung der Einreise an den Außengrenzen oder das Abfangen von Menschen an den Grenzen sein«.

Deals statt Recht auch an deutschen Grenzen
Innerhalb der EU steht zunehmend die Rechtstaatlichkeit auf dem Spiel. Bilaterale Abkommen zwischen Bundesregierung und Griechenland, Italien und anderen Staaten hebeln rechtstaatliche Prinzipien aus. Es ist inakzeptabel, dass die Bundespolizei ermächtigt wird, Asylsuchende an der deutschen Grenze aufzugreifen und in den Flieger etwa nach Griechenland zu setzen, ohne dass sie den Rechtsweg beschreiten können. Hier versucht die Bundesregierung, am Europa-Recht vorbei einen faktisch rechtsfreien Raum zu schaffen, in dem die Bundespolizei unter Aushebelung der Rechtswegegarantie des Grundgesetzes und des Europa-Rechts handelt. Denn: Das Europa-Recht sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat in jedem Fall prüfen muss, ob er für den oder die Asylsuchende zuständig ist. Und dann muss geprüft werden, ob den Betroffenen eine Abschiebung in unwürdige Bedingungen droht. Außerdem müssen Betroffene die Möglichkeit bekommen, Rechtsmittel gegen eine solche Entscheidung einlegen zu können, währenddessen keine Überstellung erfolgen darf.

Am 26. August 2018 kam es zu einer ersten rechtswidrigen Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze in Richtung Griechenland. Der Betroffene wurde in einem Zug nahe Rosenheim von der Bundespolizei aufgegriffen. Da er einen Asylantrag in Griechenland gestellt habe und dort als EURODAC 1-Treffer registriert sei, hat die Bundespolizeiinspektion Rosenheim ohne weitere Prüfung entschieden, ihn unmittelbar zum Münchener Flughafen zu bringen, von wo aus er nach Griechenland zurückgeschickt wurde. Die Bundespolizei berief sich allein auf das – öffentlich unbekannte – Abkommen zwischen Deutschland und Griechenland. Es gab für die Person offensichtlich keinerlei Gelegenheit, rechtliche Schritte einzuleiten.

Dies ist aber ungemein wichtig: Viele deutsche und europäische Gerichte haben Überstellungen von Asylsuchenden oder auch bereits Anerkannten nach Griechenland, Italien, Bulgarien und Ungarn zwischenzeitlich wegen der dort herrschenden Umstände gestoppt. Erst im August hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nicht pauschal davon ausgegangen werden kann, dass ein in Griechenland Anerkannter wieder nach Griechenland zurückgeschickt werden darf.

Von den Zurückweisungen an der Grenze werden nicht nur Einzelfälle betroffen sein, wie in der öffentlichen Debatte wahrgenommen. Es ist keine Symbolpolitik. Die überwältigende Mehrheit aller in Deutschland ankommenden Schutzsuchenden kommt über Griechenland oder Italien und ist dort registriert. Ihnen droht die Überstellung ohne rechtsförmiges Verfahren.

Das ist mehr als nur die Verletzung abstrakter Zuständigkeitskriterien. Hier stehen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit auf dem Spiel. Die Bundesregierung mogelt sich mit dubiosen Deals am europäischen Recht und an rechtsstaatlichen Verpflichtungen vorbei. Die Erosion der Flüchtlings- und Menschenrechte, die wir seit Jahren außerhalb Europas und an seinen Grenzen anprangern, sie ist in Deutschland angekommen.

Es mag staatstragend anmuten, am heutigen Tag des Flüchtlings den EU-Vertrag zu zitieren. Doch angesichts der schwindenden Bereitschaft europäischer Regierungen, eine Politik anzusteuern, die auf dem Europa der Menschenrechte fußt, mutet Artikel 2 wie eine Mahnung und Kritik an der gegenwärtigen europäischen Flüchtlingspolitik an: »Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte«.

Wie sieht die europäische Flüchtlingspolitik künftig aus? Gemessen an dem, was gegenwärtig geschieht, ist die Prognose düster. Am 28. September, am Tag des Flüchtlings im Jahr 2018 muss man konstatieren: Wenn der Wettlauf der Rechtspopulisten in Europa weitergeht, wird weder vom Recht auf Asyl in Europa noch von seinem Fundament der Menschenrechte viel übrig bleiben.

Ein Artikel von Günter Burkhardt

Günter Burkhardt

Günter Burkhardt ist Geschäftsführer und einer der Mitbegründer der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL. Er vertritt PRO ASYL auf politischer Ebene in Gremien sowie gegenüber Organisationen, Verbänden und Parteien. Er ist zudem Vorstandsmitglied der Stiftung PRO ASYL.

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