»Nur Ja heißt Ja«

Europaparlament fordert konsensbasiertes Sexualstrafrecht. Berichterstatterin Evin Incir kritisiert Deutschlands bisherige Blockadehaltung scharf

 © European Parliament

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Sex ohne Zustimmung soll als Vergewaltigung bestraft werden können – diese Botschaft sendet das Europaparlament an die Mitgliedstaaten. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Straßburg mit deutlicher Mehrheit für eine einheitliche Definition des Straftatbestands der Vergewaltigung. Bei 160 Gegenstimmen sprachen sich 447 Abgeordnete für einen Bericht aus, der die EU-Kommission auffordert, gesetzliche Mindeststandards auf Basis des Konsensprinzips vorzulegen. »Wir können nicht akzeptieren, dass Frauen und Mädchen im Jahr 2026 immer noch gefragt werden, ob sie wirklich Nein gesagt haben«, erklärte die schwedische Chefunterhändlerin Evin Incir von der sozialdemokratischen Fraktion S&D nach der Abstimmung. Die EU-Kommission müsse nun zügig einen Gesetzesentwurf vorlegen, verlangte sie.

Der parlamentarische Vorstoß stützt sich maßgeblich auf die Istanbul-Konvention, den wichtigsten internationalen Vertrag zum Schutz von Frauen, dem die EU erst im Jahr 2023 beigetreten ist. Artikel 36 dieses Abkommens verlangt, dass alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden. Bislang weigern sich jedoch etliche Mitgliedstaaten, ihre nationalen Gesetze an diese Vorgabe anzupassen. Auf der Pressekonferenz wirkte die schwedische Abgeordnete Incir, die sich seit Jahren für die konsensbasierte Regel einsetzt, kämpferisch und richtete ihre Wut insbesondere gegen rechte Politiker*innen und jene Länder, die sich der internationalen Vorgabe bislang entziehen.

Politischer Wind dreht sich

In der Kritik standen dabei besonders Länder wie Ungarn. Es gehört zu den acht EU-Staaten, in denen eine konsensbasierte Gesetzgebung gänzlich fehlt. Nach dem Regierungswechsel in Budapest hofft die Chefunterhändlerin Incir künftig auf ein Einlenken. Auch die Bundesrepublik habe viel Arbeit vor sich, betonte sie. Das bislang geltende Prinzip »Nein heißt Nein« schütze viele Täter effektiv vor Strafen, da Opfer ihre Ablehnung aktiv signalisieren und beweisen müssten, kritisierte sie auf nd-Nachfrage. Tritt bei einem Übergriff etwa eine Schockstarre ein, werten Gerichte dies oft nicht als Vergewaltigung, weil der entgegenstehende Wille angeblich fehlte. Zudem verwies Incir darauf, dass Deutschland unter dem früheren Justizminister Marco Buschmann (FDP) gemeinsam mit Ungarn und Frankreich eine »unheilige Allianz« gebildet habe, um einen früheren europäischen Vorstoß zu blockieren. Die Regierungen argumentierten, dass die EU sich zu stark in ihr nationales Strafrecht einmische.

Es geht um eine grundlegende Veränderung dessen, was in Europa unter Sexualität verstanden wird.
Diese juristischen Einwände seien lediglich vorgeschoben gewesen, machte die Abgeordnete unmissverständlich klar. »Es ging nie um eine fehlende Rechtsgrundlage, sondern immer um mangelnden politischen Willen.« Inzwischen vollziehen jedoch immer mehr Staaten den Schritt zum Konsensprinzip und erhöhen so den politischen Druck auf die Blockierer. Hintergrund des Wandels sind zahlreiche feministische Initiativen, die erfolgreich Druck aufgebaut haben, aber auch der viel beachtete Fall der Französin Gisèle Pelicot, die jahrelang von ihrem Mann betäubt und von ihm sowie Männern aus dem Umfeld vergewaltigt worden war – ein Fall, an den die polnische Mitberichterstatterin Joanna Scheuring-Wielgus (S&D) ausdrücklich erinnerte.

Rechtes Raunen

Nach der Abstimmung rechneten die Initiatorinnen auf der Pressekonferenz auch mit den Konservativen ab, die den Vorstoß nach zähen Verhandlungen unterstützten. Incir zeigte sich irritiert darüber, dass man mit der Europäischen Volkspartei (EVP) ernsthaft über verpflichtende Fortbildungen für Polizist*innen habe streiten müssen. »Warum sollte es im Jahr 2026 kontrovers sein, dass wir obligatorische Schulungen für diejenigen fordern, die Opfer unterstützen?«, fragte sie fassungslos.

Rechtsextreme Fraktionen lehnten die Einverständnislösung im Parlament vehement ab. Ein rechter Abgeordneter raunte in der Plenardebatte gar, der Feminismus verrate Frauen, da diese eigentlich nur glücklich mit Ehemann und Kindern leben wollten. Er warf Feministinnen vor, Erotik durch Zwänge zu ersetzen und so die heterosexuelle Liebe zu zerstören. Ähnlich warnten Abgeordnete der Europäischen Konservativen und Reformer (ECR) in ihrem Minderheitenbericht, dass der Staat das menschliche Verlangen moralisiere und Intimität künftig unter Generalverdacht stelle.

Ein anderes Sexualverständnis

Die Rechtsanwältin Christina Clemm, die Opfer sexualisierter Gewalt vor Gericht vertritt, betont dagegen, dass ein Gesetz, das klare Zustimmung fordert, Intimität keineswegs zerstört, sondern diese vielmehr ermöglicht. »Es geht darum, dass mehr Menschen guten Sex haben können und es weniger Opfer gibt«, sagte sie zuletzt im Deutschlandfunk mit Blick auf eine Grünen-Initiative in Deutschland. Vorteil der Konsens-Regelung sei, dass Täter leichter bestraft werden können. Nicht etwa, weil die Unschuldsvermutung ausgesetzt wird, wie ein landläufiges Missverständnis lautet. Die Schuld muss auch künftig zweifelsfrei bewiesen werden – und das wird, da meist Aussage gegen Aussage steht, weiterhin dazu führen, dass viele Vergewaltigungen nicht bestraft werden. Aber es entfällt eine juristische Verteidigungsstrategie, wonach Täter behaupten konnten, sie hätten nicht gemerkt, dass Betroffene keinen Sex wollten.

Hinter dem Parlamentsbeschluss verbirgt sich insofern mehr als eine Strafrechtsverschärfung. Es geht um eine grundlegende Veränderung dessen, was in Europa unter Sexualität verstanden wird. Die EU-Initiative richtet sich gegen patriarchale Verfügbarkeitsfantasien: Eine auf Einvernehmlichkeit basierende Regelung verabschiedet sich von einer Vorstellung, derzufolge Sex vom aktiven Mann aus gedacht wird und in der Frauen in erster Linie als reaktive Objekte ohne eigenes Begehren vorkommen, wie etwa die feministische Psychoanalytikerin Jessica Benjamin analysiert hat. Im Sinne der Initiatorinnen Incir und Scheuring-Wielgus ist es vielmehr, dass Sexualpartner*innen ihr Wollen gemeinsam zum Ausdruck bringen und dafür die Spielregeln aushandeln. Klar ist ihnen dabei auch, dass es dafür weit mehr als eine Strafrechtsreform braucht.

(Der Text ist parallel in der Zeitung „nd.DieWoche“ https://www.nd-aktuell.de/  erschienen.)

Ein Artikel von Felix Sassmannshausen

Felix Sassmannshausen

Felix Sassmannshausen ist freier Journalist und Politikwissenschaftler. Er arbeitet zu den Themenschwerpunkten Wirtschaft, Gewerkschaften und Demokratie in der EU, Deutschland und den Benelux-Ländern. Von 2023 bis 2025 war er Redakteur für Wirtschaft und Soziales beim »nd«. Foto: privat

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