europaLINKS: Mit der Sträflingskugel am Bein ins Élysée?

Juristische Probleme der Rechtsextremen garantieren keinen Wahlsieg demokratischer Kräfte, kommentiert die Pariser L’Humanité das Urteil gegen Marine Le Pen

© Pixabay

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Die linke Medienlandschaft in Europa ist nicht groß, aber es gibt sie. Manche Zeitungen erscheinen in gedruckter Form täglich, einige wöchentlich, andere monatlich. Online sind sie alle präsent – und nehmen, ob nun als Print- oder Digitalprodukt, Einfluss auf den gesellschaftlichen Diskurs in ihren jeweiligen Ländern.

An dieser Stelle blicken wir in progresssive Medien Europas. Heute: „Marine Le Pen: verurteilt und im Wahlkampf – mit einem Mühlstein um den Hals“. Dieser Text ist am 7.  Juli in „L’Humanité“ (Frankreich) erschienen. Der Beitrag wurde nachbearbeitet und gekürzt.

 

Maud Vergnol

Können Sie sich eine Präsidentschaftskandidatin vorstellen, die nach einer kürzlich erfolgten Verurteilung im Berufungsverfahren Wahlkampf führt? Es wäre ein Novum in der Geschichte der Fünften Republik. Ein Novum, das einiges über den Zustand unserer Demokratie aussagt. Indem sie Berufung beim Kassationsgericht einlegte, hat Marine Le Pen beschlossen, dem Gefängnis (in diesem Fall mit elektronischer Fußfessel) zu entgehen und im kommenden Jahr ihren vierten Angriff auf den Élysée-Palast zu starten.

Diesmal allerdings hat die Wirtschaftskriminelle ein erhebliches Handicap. Das Urteil des Berufungsgerichts, das deutlich milder ausfiel als die von der Staatsanwaltschaft geforderte fünfjährige Sperre für öffentliche Ämter, verkompliziert nun das Narrativ des Rassemblement National (RN) von der »unerbittlichen Verfolgung« der vermeintlich Unschuldigen Marine Le Pen.

Die rechtsextreme Partei musste ihre begonnene Erzählung eilig umschreiben: die einer tadellosen Kandidatin, die im ersten Urteil im März 2025 von einem feindseligen Justizsystem und anderen »roten Richtern« ausgebremst wurde – woraufhin der RN zu beispiellosen Angriffen auf die Richter angestiftet hatte. In ihrem Auftritt beim Fernsehsender TF1 (am Dienstagabend – d.R.) gab die Kandidatin mit den schmutzigen Händen das Bild einer besonneneren Präsidentschaftsbewerberin. Marine Le Pen fand die Last der Verurteilung offenbar erträglicher als den Aufstieg eines Nachfolgers, der ihr womöglich entgleiten könnte, von der Seitenlinie aus zu beobachten (den RN-Parteichef Jordan Bardella – d.R.).

Dabei hätte Bardella trotz seiner hohen Popularitätswerte möglicherweise schlechtere Wahlchancen als Le Pen. Seine jüngsten Positionen zur Anhebung des gesetzlichen Rentenalters, seine Liebeserklärungen an die Großindustrie und seine Beziehung zu einer schillernden Nachfahrin der französischen Könige hätten einen Teil der RN-Wählerschaft aus der Arbeiterklasse verprellen können.

Das Wahlprogramm des RN bleibt natürlich unverändert, und damit auch die politischen Gefahren. Juristische und parteiinterne Schwierigkeiten der Rechtsextremen garantieren noch lange keine Wahlsiege der demokratischen Kräfte. Zumal die Strategie Le Pens, gegen die Gerichtsentscheidung vom Dienstag Berufung einzulegen, für sie sogar einen weiteren Vorteil bietet: Die Medien werden weiterhin mit dieser endlosen juristischen Auseinandersetzung überschwemmt.

Ein Artikel von Uwe Sattler

Uwe Sattler

Uwe Sattler ist Herausgeber von „die-zukunft.eu“ und inhaltlich für die Plattform verantwortlich. Nach zwölf Jahren in der Redaktionsleitung der Tageszeitung „nd.DerTag"/"nd.DieWoche" ist der Journalist Mitglied des Vorstands der nd.Genossenschaft eG.

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