Mit dem „28. Regime“ gegen die Beschäftigten
Mit der Unternehmensform »EU Inc.« schafft Brüssel eine ultraliberale und unsoziale Alternative zu nationalen Regelungen. Eine Analyse von Özlem Demirel (MEP/LINKE)

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Neben der Aufrüstung und Militarisierung der Europäischen Union setzt die EU-Kommission unter Vorsitz von Ursula von der Leyen mit dem »Kompass für Wettbewerbsfähigkeit« einen zweiten Schwerpunkt. In Zeiten zunehmend aggressiver globaler Konkurrenz sollen EU-Konzerne unbedingt wettbewerbsfähiger werden, um im internationalen Machtkampf zu bestehen.
Doch hinter dem Schlagwort »Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft«, das im Alltagsgebrauch positiv oder neutral dargestellt wird, verbergen sich in Wirklichkeit Angriffe auf soziale Errungenschaften und notwendige Regulierungen. So kündigte Kommissionspräsidentin von der Leyen auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos im Januar 2025 an, dass Europa eine neue Unternehmensstruktur brauche, um mit den USA und China mithalten zu können. Sie sprach von einem »28. Regime«, das es Unternehmen ermöglichen solle, im gesamten Binnenmarkt nahtlos zu operieren. Dieses sogenannte Regime, konkretisiert im Vorschlag für eine neue Unternehmensform namens »EU Inc.«, wird als technisches Instrument zur Vereinfachung von Unternehmensgründungen verkauft, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung aber als entscheidende Vertiefung des neoliberalen europäischen Wettbewerbs: mehr Freiheit für das Kapital, stärkerer Lohndruck und die vereinfachte Erschließung von Märkten.
Was ist das »28. Regime« – und was ist »EU Inc.«?
Das Konzept des »28. Regimes« geht auf einen Bericht des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Enrico Letta von 2024 zurück, der die Fragmentierung des EU-Binnenmarktes als »Haupthindernis für Wachstum« identifizierte. Die Idee ist simpel, aber weitreichend: Neben den 27 nationalen Systemen zur Gründung von Gesellschaften und eigenen Unternehmensformen, wie der deutschen GmbH oder der französischen SARL, soll ein optionales EU-weites Recht zur Unternehmensgründung geschaffen werden. Unternehmen könnten freiwillig wählen, ob sie sich nach nationalem Recht oder nach diesem neuen EU-Recht gründen und betreiben wollen.
Die konkrete Ausgestaltung dieses Regimes trägt den Namen »EU Inc.«. Der Vorschlag der Kommission, der im März 2026 vorgelegt wurde, zielt vorgeblich darauf ab, innovative Start-ups und Scale-ups zu fördern, öffnet sich aber faktisch allen Unternehmen. Kernpunkte sind eine vollständig digitale Gründung innerhalb von 48 Stunden, der Verzicht auf jegliche Mindestkapitalanforderungen, der Wegfall von Notariatspflichten und die Möglichkeit, den Sitz der Gesellschaft frei zu wählen, unabhängig vom Ort der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit.
Mit diesem Vorhaben wird die Wettbewerbslogik, die schon jetzt tief in die EU-Institutionen eingeschrieben ist, auf die Ebene des Unternehmensrechts ausgeweitet, indem nationale Regeln zur Unternehmensgründung und -leitung in allen Mitgliedstaaten jeweils in Konkurrenz zu einer ultraliberalen EU-Alternative gesetzt werden. Soziale Standards, ökologische Auflagen und demokratische Teilhabe werden nicht als schützenswerte Güter betrachtet, sondern als potenzielle »Hemmnisse«, die es zu flexibilisieren gilt, um Investoren anzulocken.
Besonders kontrovers ist die mögliche Einbeziehung von Aspekten des Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrechts in dieses »Regime«. Zwar wird offiziell behauptet, dass nationales Arbeitsrecht weiterhin gelte, doch die Mechanismen der Konfliktlösung und die freie Wahl des Firmensitzes eröffnen massive Möglichkeiten für sogenannte Regulatory Arbitrage – also die gezielte Wahl des Rechtsrahmens mit den geringsten Auflagen.
Ein Traum für Unternehmensgründer*innen
Das Vorbild für die Pläne der Kommission sollte eigentlich ein abschreckendes Beispiel sein: Die »Delaware Inc.«, eine auf dem besonders kapitalfreundlichen Gesellschaftsrecht des US-Bundesstaates Delaware beruhende Unternehmensform, hat den Bundesstaat zur beliebtesten Steueroase in den USA gemacht. Aus diesem Grund sind mehr als die Hälfte der börsennotierten US-Unternehmen in Delaware gemeldet, meist allerdings als reine Briefkastenfirmen. Darunter Großkonzerne wie General Motors, McDonald’s, Goldman Sachs und Alphabet (Google). Delaware (und zunehmend die noch liberaleren Konkurrenzstandorte Texas und Nevada) lockt mit attraktiven Bedingungen: sehr unkomplizierte Firmengründung, wenig öffentliche Berichtspflichten, kaum Unternehmens- und keine Körperschaftssteuer sowie sehr konzernfreundlich strukturierte Gerichte.
Das Gleiche wünschen sich auch Unternehmen in der EU, wovon die rege Lobbytätigkeit des Unternehmensverbandes BusinessEurope, aber auch von großen US-Tech-Firmen wie Meta oder Amazon zeugt. Zunächst waren es insbesondere Vertreter*innen von Start-ups und Tech-Investor*innen, die auf europäischer Ebene für eine neue Unternehmensform unter dem Titel »EU Inc.« warben. Die Kommission hat diesen Namen zwar mittlerweile im Rahmen des »28. Regimes« aufgegriffen, die exklusive Fokussierung auf Start-ups aber schnell fallen lassen. Es lässt sich vermuten, dass der Vorschlag auch für etablierte europäische Großkonzerne zu attraktiv war, um diese außen vor zu lassen. Der zuständige EU-Kommissar McGrath ist jedenfalls entschlossen, das Vorhaben so schnell wie möglich durchzupeitschen und hat das Ziel ausgegeben, bis Ende 2026 eine Einigung über den Inhalt zwischen den europäischen Institutionen zu erreichen.
Gewerkschaften schlagen Alarm
Es ist wenig verwunderlich, dass vor allem die Gewerkschaften deutliche Kritik an dem Vorhaben üben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat den Entwurf scharf als »Angriff auf Rechte der Beschäftigten« bezeichnet. In seiner Stellungnahme vom April 2026 warnt der DGB davor, dass die »EU Inc.« genutzt werden könnte, um das nationale kollektive Arbeitsrecht und insbesondere die Arbeitnehmermitbestimmung in Aufsichtsräten auszuhöhlen.
Das zentrale Argument der Gewerkschaften ist die Gefahr eines Wettlaufs nach unten. Wenn Unternehmen die Möglichkeit haben, sich in einem Mitgliedstaat mit schwacher Mitbestimmung zu registrieren, während sie ihre Produktion in einem Land mit starken Arbeitnehmerrechten betreiben, entsteht ein Anreiz, die schwächsten Standards zu wählen. Der DGB verweist auf die Erfahrungen mit der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), die sich längst zu einem Instrument der Mitbestimmungsvermeidung entwickelt hat. Die »EU Inc.« würde diese Bresche massiv erweitern.
Der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) teilt diese Bedenken und hebt hervor, dass das Vorhaben die Säule sozialer Rechte in der EU untergräbt. Die ETUC fordert eine klare Trennung zwischen Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Die aktuelle Formulierung des Kommissionsvorschlags, die das Arbeitsrecht zwar formal ausklammert, aber durch Konfliktregeln und die freie Sitzwahl faktisch unterläuft, wird als Täuschung entlarvt. Die Gewerkschaften warnen vor der massenhaften Entstehung von Briefkastenfirmen, die keine echte Präsenz in den Ländern haben, in denen sie agieren, was die Durchsetzung von Tarifverträgen und Sozialstandards deutlich erschweren würde.
Auch das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) hat in einer detaillierten Analyse aufgezeigt, dass die »EU Inc.« strukturell dazu angelegt ist, kollektive Rechte zu umgehen. Zudem kritisieren die Gewerkschaften die Einführung von sogenannten Employee Stock Option Plans (ESOPs) im Rahmen der »EU Inc.« deutlich. Gemeint ist die Möglichkeit, in größerem Umfang Aktienanteile des Unternehmens als Lohnbestandteil auszugeben. Gerade bei neu gegründeten Unternehmen mit ungewisser Zukunft und entsprechend schwankendem Börsenwert ist es für die Beschäftigten reines Glücksspiel, wenn sie Aktienoptionen anstatt eines angemessenen Lohns erhalten sollen.
Das »28. Regime« ist ein juristisches Werkzeug, um den Wettbewerbsdruck zwischen den Mitgliedstaaten institutionell noch tiefer zu verankern. Es schafft einen rechtlichen Raum, in dem soziale und demokratische Errungenschaften der Mitgliedstaaten umgangen werden können, solange dies der »Effizienz« dient. Die EU würde sich dabei einmal mehr als institutioneller Rammbock gegen soziale Errungenschaften erweisen. Der geplante Angriff mit der »EU Inc.« muss daher verhindert werden.
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ERKLÄRT: EU als Rammbock gegen soziale Errungenschaften
Die Schaffung des EU-Binnenmarkts dient in den 1990er- und 2000er Jahren, auf dem Höhepunkt der neoliberalen Hegemonie, als Instrument und Motor der Deregulierung des »europäischen Sozialmodells«. Damit gerieten soziale Errungenschaften unter Druck, die über Jahrzehnte erkämpft worden waren und vor allem auf nationaler Ebene in den Sozialsystemen, den Rechten von Arbeitnehmer*innen und anderen sozialen Schutzstandards verankert waren. Doch frühere Versuche, in diesem Zusammenhang eine EU-weit einheitliche Unternehmensform einzuführen, scheiterten unter anderem an inneren Widersprüchen der Mitgliedstaaten oder gewerkschaftlicher Gegenmacht beziehungsweise setzten sich im Fall der Europäischen Aktiengesellschaft nicht flächendeckend durch. Die Einführung der »EU Inc.« ist daher kein isoliertes Projekt, sondern eine logische Fortführung dieser jahrzehntelangen Wettbewerbsorientierung der EU.
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