EU-Geheimverhandlungen mit Israel
Die Europäische Kommission will ein Abkommen zum Datenaustausch von Europol mit Israels Polizei und Geheimdienst. Das allerdings würde gegen EU-Verträge verstoßen

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m Dezember 2022 berichtete die israelische Tageszeitung »Haaretz«, dass Verhandlungen über ein Abkommen zwischen Europol und Israel eingefroren worden seien. Geplant war, dass die EU-Polizeiagentur der israelischen Polizei und dem Inlandsgeheimdienst Schin Bet Informationen übermitteln darf, die von Europol oder auch aus den Mitgliedstaaten sowie anderen EU-Agenturen wie etwa Frontex oder Eurojust stammen. Die israelischen Behörden hätten diese Daten nach eigenen Vorgaben verwenden dürfen.
Der Abbruch der Verhandlungen erfolgte wohl, weil etwa die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten Sorge hatte, die damals entstehende Koalition zwischen Benjamin Netanjahu und der rechtsextremen Partei Religiöser Zionismus von Itamar Ben Gwir und Bezalel Smotrich könnte einen Grundsatz der EU untergraben: Die Zusammenarbeit mit Israel darf dessen Besatzungspolitik nicht legitimieren.
Anhand geleakter Dokumente konnte die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch mit dem »nd«, dem Internetmagazin »EUobserver« und dem leserfinanzierten belgischen Nachrichtenportal Apache rekonstruieren, dass hinter den eingefrorenen Gesprächen ein Machtkampf zwischen der Europäischen Kommission und dem Rat – also den 27 Mitgliedstaaten – gesteckt hat und die Verhandlungen danach im Geheimen weitergingen.
Völkerrechtlicher Vertrag geplant
Europol startete 1999 zunächst als europäisches Polizeiamt in Den Haag, später erhält es den Status einer EU-Agentur. 2005 erklärte der Rat Israel zu einem vorrangigen Partner Europols. Ein erstes geplantes Abkommen sollte die Zusammenarbeit mit der israelischen Nationalpolizei betreffen. Es verzögerte sich allerdings, unter anderem wegen Zweifeln an Israels Datenschutzstandards und wegen des Sitzes der Nationalpolizei in Ostjerusalem, das völkerrechtlich als von Israel besetztes Gebiet gilt. Erst 2018 unterzeichneten beide Seiten eine Arbeitsvereinbarung – es war die erste, die Europol mit einem Nicht-EU-Staat geschlossen hat.
Solche »Working Agreements« ermöglichen die Zusammenarbeit in strategischen Treffen zu bestimmten Kriminalitätsbereichen oder auch konkreten Ermittlungen. Sie erlauben allerdings keinen Austausch personenbezogener Daten. Dafür erhielt die Kommission 2018 ein neues Mandat: Das Folgeabkommen sollte demnach ein völkerrechtlicher Vertrag mit strengeren Bestimmungen und stärkerer Kontrolle werden – zumindest in der Theorie.
Laut einem geleakten, als »Verschlusssache« eingestuftem Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes des Rates vom 29. November 2022 schloss die Kommission die neuen Verhandlungen im September 2022 ab. Sowohl die Kommission als auch Israels Regierung hatten sich auf einen Entwurf geeinigt und den EU-Mitgliedern übermittelt. Der Rat ließ den Text prüfen – und stoppte für den Abschluss nötige Verfahren.
Streit um Territorialklausel
Die Kommission habe Bestimmungen eingeführt, die gegen EU- und Völkerrecht verstießen und den Rat zudem nicht ordnungsgemäß informiert, heißt es in dem Ratsgutachten. Laut dem Entwurf des Abkommens hätten an Israel übermittelte Daten zwar grundsätzlich nicht in den nach dem 5. Juni 1967 unter israelische Verwaltung gelangten Gebieten genutzt werden dürfen – also im Westjordanland, in Ostjerusalem, auf den Golanhöhen und im Gazastreifen. Damit entspräche der Text der sogenannten Territorialklausel der EU. Eine Ausnahme sollte jedoch der Nationalpolizei, Shin Bet und anderen Behörden die Verwendung erlauben, wenn dies der »Verhütung einer Straftat bei unmittelbarer Lebensgefahr« oder auch allgemein der Strafverfolgung diene.
Die Jurist*innen des Rates empfahlen, die Ausnahme vom territorialen Geltungsbereich vollständig zu streichen. Eine Fußnote hielt dazu fest, es wäre »das erste Mal, dass ein internationales Abkommen zwischen der Union und Israel dessen Anwendung auf die 1967 von Israel besetzten Gebiete vorsähe«. Der Juristische Dienst hielt dies auch für völkerrechtswidrig, weil die Klausel Gebiete mit eigener Rechtsordnung beträfe – der Palästinensischen Autonomiebehörde und im Falle der Golan-Höhen, Syriens. Nach Einschätzung der Jurist*innen widerspräche eine solche Regelung dem Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes, wie es in Resolutionen der Vereinten Nationen zum Ausdruck kommt, der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie dem Wiener Übereinkommen von 1969, das die Handhabung von Verträgen zwischen Staaten regelt.
In internen Sitzungen im Oktober 2022 rechtfertigte die Kommission die territoriale Ausnahme mit »Israels Pflicht nach internationalem humanitärem Recht, in den von seinen Streitkräften kontrollierten Gebieten die öffentliche Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten«. Der Juristische Dienst des Rates wies dieses Argument zurück. Zwar bestehe eine solche Pflicht, doch »bedeute dies nicht, dass andere Staaten oder internationale Organisationen sie bei der Erfüllung dieser Pflicht unter Verletzung anderer Grundsätze des Völkerrechts unterstützen dürften«.
Staaten dürfen Rechtsbruch nicht unterstützen
Ben Saul, UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung, erklärte dazu gegenüber Statewatch, die Ausnahmeklausel verstoße wohl gegen die Pflicht europäischer Staaten, Situationen nicht anzuerkennen, die aus Verstößen gegen Völkerrecht entstünden. Eitan Diamond, Jurist und Leiter des Jerusalemer Büros der schwedischen Organisation Diakonia, verwies zudem auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2024, wonach Israel seine rechtswidrige Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten so rasch wie möglich beenden müsse. Alle Staaten und internationalen Organisationen müssten Handlungen unterlassen, die zur Aufrechterhaltung dieser Situation beitragen könnten.
Die Ausnahmeklausel würde nicht nur eine Abkehr von der langjährigen EU-Position bedeuten, wonach Abkommen mit Israel nicht für die seit 1967 besetzten Gebiete gelten sollten. Der Juristische Dienst kam auch zu dem Schluss, die Kommission habe ihr Mandat überschritten und die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen verletzt: Von 2018 bis 2022 hatte sie die für ein Europol-Israel-Abkommen zuständige Ratsarbeitsgruppe nie konsultiert.
Eine Antwort der Kommission an Statewatch belegt, dass Kommissionsbeamt*innen zwischen 2023 und dem 28. Januar 2026 mindestens sieben Treffen mit israelischen Diplomat*innen zu dem geplanten Abkommen abhielten, darunter eines mit Israels damaligem Außenminister Eli Cohen im April 2023. Europol erklärte auf Anfrage, lediglich beobachtend beteiligt gewesen zu sein. Von Statewatch eingesehene Dokumente zeigen, dass die EU-Polizeiagentur zwischen August 2024 und März 2026 mindestens fünfmal israelische Delegationen empfing. Im März dieses Jahres besuchte auch ein ungenannter israelischer Botschafter das Hauptquartier von Europol in Den Haag.
»Doppelter Skandal«
Der grüne Europaabgeordnete Mounir Satouri nannte die Verhandlungen der Kommission mit Israel einen »doppelten Skandal«: Brüssel habe abgeschirmt von parlamentarischer Kontrolle ein Polizeiabkommen verhandelt, während selbst der eigene Auswärtige Dienst schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Gaza dokumentierte. Die Verhandlungen müssten sofort ausgesetzt werden, fordert Satouri.
Von Statewatch befragte Institutionen und Expert*innen warnen aber auch davor, dass das Abkommen im Falle seines Inkrafttretens erhebliche Menschenrechtsrisiken für Palästinenser*innen unter der Besatzung sowie für israelische Bürger*innen schaffen könnte. Denn die Übermittlung durch Europol würde auch sensible personenbezogene Daten betreffen, darunter Informationen über »Rasse oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, genetische Daten, biometrische Daten, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung«, wie es in dem von Statewatch beschafften Entwurfstext heißt.
Eitan Diamond verwies dazu auf Israels Verwaltungshaft, in der derzeit rund 3300 Palästinenser*innen ohne detaillierte Anklage inhaftiert sind. Käme das Abkommen zustande, liefe die EU Gefahr, an dem willkürlichen Freiheitsentzug mitzuwirken. Übermittelte Informationen könnten zudem die systematische Misshandlung und Folter palästinensischer Gefangener sowie außergerichtliche Tötungen durch israelische Einheiten begünstigen.
Auf Fragen von Statewatch antwortete die EU-Kommission, sie »bemühe sich sicherzustellen, dass Abkommen, die den Austausch personenbezogener Daten mit Drittländern vorsehen, Schutzvorkehrungen zum Schutz der Grundrechte enthalten«. Dazu gehörten Datenschutzgarantien wie Beschränkungen von deren Nutzung »im Zusammenhang mit der Todesstrafe«.
(Dieser Artikel entstand im Rahmen eines Bertha Challenge Fellowship und wurde, neben anderen, auch in https://www.nd-aktuell.de/ veröffentlicht.)
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