Einstimmigkeit bei Siedlerprodukten? – Ein politisches Alibi, um symbolische Unterstützung zu signalisieren

Gastbeitrag von Alberto Alemanno zu einem Einfuhrverbot für Produkte aus besetzten palästinensischen Gebieten in die EU und damit verknüpfte Entscheidungsfragen

© Pixabay

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Man sieht sie oft im Supermarkt: Orangen, Grapefruits, Datteln, Wein und SodaStream-Produkte, die aus illegalen israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten stammen. Seit mindestens Anfang der 1990er Jahre erlaubt die Europäische Union diesen Waren den uneingeschränkten Zugang zu ihrem Markt – obwohl internationale Gerichte die Siedlungen wiederholt für völkerrechtswidrig erklärt haben.

Nun wird auf Druck von Ländern wie Irland, Spanien, Belgien, den Niederlanden und Slowenien hinter den Mauern des Berlaymont-Gebäudes über einen Vorschlag debattiert, Siedlungsprodukte vom europäischen Markt zu verbannen. Dieser könnte bald auf dem Tisch der EU-Außenminister liegen. Ob er angenommen wird, hängt weitgehend davon ab, welche Abstimmungsregel Anwendung findet: die Regel der Einstimmigkeit – die erforderlich ist, wenn das Vorhaben als Ausdruck der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU gewertet wird – oder die qualifizierte Mehrheitsentscheidung, die im Rahmen der EU-Handelspolitik vorgesehen ist.

Die Einstimmigkeit hat das Handeln der EU schon zu oft gelähmt. Diesmal lässt sie sich vermeiden.

Dass Maßnahmen im außenpolitischen Rahmen nur schwer zu verabschieden sind, ist Absicht. Dieser Weg ist geopolitischen Entscheidungen höchsten Ranges vorbehalten – jenen, die die Sicherheit und die strategische Position der Union als Ganzes betreffen. Die weitreichenden Sanktionen der EU gegen Russland nach der Invasion der Ukraine sind dafür das deutlichste Beispiel, ebenso wie das Einfrieren von Vermögenswerten belarussischer Amtsträger nach dem Wahlbetrug und der gewaltsamen Repression im Jahr 2020. In jedem dieser Fälle ging es um existenzielle Fragen von Krieg, autoritärer Aggression und europäischer Sicherheit.

Der Vorschlag, Waren aus israelischen Siedlungen zu verbieten, ist qualitativ anderer Natur. Er zielt weder darauf ab, einen Staat zu bestrafen, noch ein geopolitisches Verhältnis zu verändern. Sein einziges Ziel ist es, sicherzustellen, dass der EU-Handel nicht gegen das Völkerrecht verstößt – eine rechtliche Verpflichtung, die der Internationale Gerichtshof (IGH) in seinem Gutachten von 2024 mit ungewöhnlicher Klarheit dargelegt hat. Handelsmaßnahmen, die Ziele wie die Einhaltung von Arbeits- oder Menschenrechten verfolgen, fallen voll und ganz unter das EU-Handelsrecht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) konsequent bestätigt hat.

Die Rechtsgrundlage für diesen Ansatz ist keineswegs neu. Ein wachsender Korpus von EU-Rechtsvorschriften verankert die Einhaltung von Menschenrechten und Völkerrecht bereits fest in der Außenhandelspolitik. Das jüngste Präzedenzfallbeispiel ist lehrreich: Die EU schränkte die russischen Energieimporte mit qualifizierter Mehrheit auf der Rechtsgrundlage des Binnenmarkts und des Handels ein – gegen den expliziten Widerstand Ungarns und der Slowakei. Wenn Budapest und Bratislava die Energiepolitik nicht mit außenpolitischen Argumenten blockieren konnten, können andere – wie die deutsche oder die italienische Regierung – dies beim Handel mit dem Westjordanland erst recht nicht tun.

Das Argument für die Einstimmigkeit ist nicht völlig aus der Luft gegriffen: Jede Handelsbeschränkung mit geopolitischen Folgen könnte theoretisch diesen Abstimmungsmodus auslösen. Doch diese Logik würde die Handelspolitik als Ganzes verschlingen und damit auch die Fähigkeit der EU, als werteorientierte globale Gestaltungsmacht zu agieren. Ein Importverbot für Siedlungsgüter – deren Wert von Israels eigener Regierung auf rund 230 Millionen Euro jährlich beziffert wird, was weniger als 0,002 Prozent des EU-BIP entspricht – erreicht bei Weitem nicht die Schwelle, die Entscheidungen über nationale Souveränität, militärische Verpflichtungen oder Sicherheit vorbehalten ist.

Die selektive Anwendung der Abstimmungsregeln macht es umso schwerer, die politische Motivation dahinter zu ignorieren. Die EU hat bereits Handelsbeschränkungen für Waren aus anderen umstrittenen Gebieten verhängt – marokkanische Phosphate aus der Westsahara, Produkte aus Nordzypern – und zwar mit qualifizierter Mehrheit. Wenn für Siedlungsgüter Einstimmigkeit verlangt wird, für marokkanische Phosphate aus der Westsahara und Produkte aus Nordzypern jedoch nicht, dann wird das Verfahren willkürlich gewählt.

Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas hat bereits signalisiert, dass für das Verbot nur eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein sollte. Der Druck, den Weg der Einstimmigkeit einzuschlagen, kommt paradoxerweise zum Teil von Staaten, die vorgeben, das Verbot zu unterstützen. Länder wie Deutschland und Italien berufen sich nicht aus rechtlichen Bedenken auf die Einstimmigkeit, sondern aus politischer Bequemlichkeit. Da ein Konsens fast unmöglich zu erreichen ist, können sie ihre Unterstützung für das Verbot betonen, tragen aber keine Verantwortung, wenn es scheitert. Die Einstimmigkeit bietet die ideale Fassade für symbolischen, rhetorischen Beistand bei gleichzeitiger absoluter Rechenschaftsfreiheit.

Die Forderung nach Einstimmigkeit ist keine rechtliche Notwendigkeit, sondern ein politisches Alibi.

Wenn es zu dieser Abstimmung kommt, wird die Position jeder Regierung aktenkundig sein. Diejenigen, die sich auf die Einstimmigkeit berufen und gleichzeitig vorgeben, das Verbot zu unterstützen, müssen beim Namen genannt werden: Es sind Staaten, die die Bequemlichkeit symbolischer Solidarität dem ungemütlichen Zwang vorziehen, verantwortungsvoll zu handeln. Europa ist nur eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung davon entfernt, einer 30-jährigen Komplizenschaft des Marktes ein Ende zu setzen. Die einzige Frage ist, ob seine Regierungen die Ehrlichkeit besitzen, diesen Schritt zu gehen.

Ein Artikel von Alberto Alemanno

Alberto Alemanno

Alberto Alemanno ist Wissenschaftler, Autor und eine der führenden Stimmen zur Demokratisierung der EU. Er ist Democracy Fellow an der Harvard University, Jean-Monnet-Professor an der HEC Paris und Gründer von The Good Lobby.

Foto: privat

 

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