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Der Bereich Sozialpolitik ist keine Kernkompetenz der Europäischen Union (EU). Sie wird stattdessen in den zuständigen Gremien der Mitgliedsstaaten (MS) gestaltet und entschieden. Trotzdem ist die EU indirekt involviert, denn in den Verträgen verpflichten sich die MS, die in der Sozialcharta des Europarates seit 1961 verankerten Standards und Rechte einzuhalten.

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