80 000 Mal Unmenschlichkeit
Ein neuer Jahresbericht dokumentiert, wie EU-Staaten Schutzsuchende systematisch und gewaltsam abweisen

Unter dem Titel »Beaten Back at Europe’s Borders« zählen Menschenrechtsorganisationen für das Jahr 2025 mindestens 80 865 sogenannte Pushbacks an den Außengrenzen der Europäischen Union – Fälle, in denen Menschen ohne individuelle Prüfung ihrer Schutzgründe zurückgedrängt wurden, häufig unter Anwendung von Gewalt. Dazu gehören die Peinigung mit Schlagstöcken und Diensthunden, Diebstahl und Zerstörung von Mobiltelefonen und persönlichem Eigentum, Einsatz von Tränengas, erzwungenes Ausziehen, willkürliche Inhaftierung. Die Maßnahmen fügen sich in dem Bericht zu einem Muster zusammen.
Die jährliche Dokumentation ist eine Gemeinschaftsarbeit von sieben NGOs aus sechs EU-Ländern, darunter das ungarische Helsinki-Komitee, die polnische Organisation We Are Monitoring, das Zentrum für Friedensstudien aus Kroatien und die belgische Entwicklungsorganisation 11.11.11.
Während die Zahl von Pushbacks gegenüber 2024 zurückging, beobachten die Organisationen mehr sogenannte Pullbacks. Diese werden nicht von europäischen Staaten selbst, sondern – mit EU-Unterstützung – durch Behörden in Herkunfts- oder Transitländern erledigt. Das kann auf See erfolgen, etwa durch das Abfangen von Booten, oder an Land durch die Festnahme von Menschen, die ein Land verlassen wollen. Den NGOs zufolge verletzt dies den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, wonach jedes Land – einschließlich des eigenen – verlassen werden darf.
Am deutlichsten zeigt sich diese Praxis im zentralen Mittelmeer: 27 116 Menschen wurden 2025 von der libyschen Küstenwache abgefangen und nach Libyen zurückgebracht – gegenüber 21 762 im Vorjahr. Die Autor*innen des Jahresberichts heben hervor, dass die libyschen Milizen dabei von Italien und der EU finanziell, logistisch und operativ unterstützt werden. Deshalb seien die Pullbacks auch der Union zuzurechnen. Der Bericht kritisiert dies als fortschreitende Externalisierung von Menschenrechtsverletzungen. In Libyen erwarten die zwangsweise Zurückgebrachten willkürliche Inhaftierung, Folter, Vergewaltigung und Zwangsarbeit.
Polen verzeichnet mit 14 754 die zweithöchste dokumentierte Zahl direkter Pushbacks, gefolgt von Bulgarien mit 13 568 sowie Lettland mit 12 046. Auch die EU-Grenzagentur Frontex wird in dem Bericht mehrfach erwähnt. Jonas Grimheden, der Grundrechtsbeauftragte von Frontex, veröffentlichte 2025 mehrere Serious Incident Reports, in denen er Verstöße durch Mitgliedstaaten dokumentierte.
Im Juli 2025 gelangte Grimheden in einem Bericht über den Tod dreier ägyptischer Minderjähriger an der türkisch-bulgarischen Grenze zu dem Schluss, die bulgarischen Behörden hätten »grobe Fahrlässigkeit und ein Versagen bei der Erfüllung grundlegender Kinderschutzpflichten« gezeigt und Rettungsversuche einer NGO behindert. Frontex habe dennoch keine operativen Konsequenzen gezogen und etwa die Zusammenarbeit mit Bulgarien beendet.
Trotz Ankündigungen des Frontex-Exekutivdirektors, die Unterstützung für die griechische Küstenwache einzuschränken, wurden auch hierzu keine konkreten Maßnahmen ergriffen. Griechenland ist mit 5 841 dokumentierten Pushbacks auf See sowie weiteren an der Landgrenze zur Türkei am Fluss Evros im NGO-Bericht gelistet. Im Januar 2025 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass Griechenland ein systematisches Pushback-Regime betreibt.
In seinem Urteil erkannte das EU-Gericht Verletzungen des Rechts auf Leben, des Verbots unmenschlicher Behandlung sowie des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Es gilt dem Bericht zufolge deshalb als Meilenstein. Ein Weckruf für EU-Institutionen war das Urteil indes nicht, stattdessen folgte politischer Druck auf das Gericht selbst: Neun EU-Regierungen (Italien, Dänemark, Österreich, Belgien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen und Polen) veröffentlichten einen offenen Brief, in dem sie eine Neuinterpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention im Bereich Migration forderten.
Der Bericht dokumentiert außerdem eine Einengung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume. In Griechenland habe etwa das Migrationsministerium NGOs mit dem Ausschluss aus dem offiziellen Register gedroht, falls sie die Regierungspolitik öffentlich kritisieren oder gerichtlich anfechten. In Bulgarien sah sich die Bulgarische Helsinki-Gesellschaft infolge massiver Mittelkürzungen gezwungen, ihr Rechtshilfeprogramm einzustellen, über das sie in drei Jahrzehnten 210 000 Schutzsuchende begleitet hatte.
Die NGOs richten Empfehlungen und Forderungen an EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, Frontex und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen. Unter anderem soll Brüssel Grenzschutzfinanzierungen von der belegbaren Einhaltung der Menschenrechte abhängig zu machen. Dies könne etwa durch unabhängige Monitoring-Mechanismen erfolgen, die anders als bisher auch unangekündigte Besuche an Grenzorten durchführen können. Die Unterstützung für die libysche Küstenwache soll die EU aussetzen – eine Forderung, die zahlreiche Nichtregierungsorganisationen seit Jahren erheben.
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